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Schüco CT 70 Classic
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AGB

I. ALLGEMEINES:

Die nachfolgenden Bedingungen haben Gültigkeit für alle unsere Angebote, Verkäufe, Lieferungen und Leistungen und werden ausdrücklich ausbedungener Inhalt eines jeden mit uns abgeschlossenen Vertrages. Sie gelten sowohl für unternehmensbezogene Geschäfte (§ 343 Abs 2 UGB) als auch für den Fall, dass unser Kunde ein Konsument ist und das abgeschlossene Geschäft nicht zum Betrieb seines Unternehmens gehört (§ 1 KSchG). Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Abweichenden oder ergänzenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden widersprechen wir hiermit ausdrücklich. Sie gelten auch dann nicht, wenn unser Kunde sie seiner Bestellung oder sonstigen Erklärung ausdrücklich zu Grunde gelegt hat.

II. ANGEBOTE UND AUFTRÄGE:

Unsere Angebote sind frei bleibend, sofern sie nicht in schriftlicher Form ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Ein wirksamer Vertrag kommt daher erst durch unsere Auftragsbestätigung zu Stande.
Nach Erhalt einer Auftragsbestätigung kann unser Kunde - vorbehältlich eines rechtsgültigen Rücktritts gemäß der §§ 3 ff KSchG - von diesem nur gegen Bezahlung von 70% des Netto-Auftragwertes in Form von Schadenersatz zurücktreten. Sollten sich im Zuge unserer Auftragserfüllung nachträgliche Änderungs-wünsche oder mit der Primärbestellung in Zusammenhang stehende Zusatzaufträge des Kunden ergeben, so werden diese wiederum erst durch unsere ergänzende Auftragsbestätigung rechtswirksam. Mündliche Zusagen unserer Mitarbeiter sind für uns nur dann verbindlich, wenn diese innerhalb von längstens 14 Tagen schriftlich bestätigt werden. Schadenersatzansprüche und Haftungen für Druckfehler oder technische Fehler der Website von Evo Fenster, insbesondere des Produktkonfigurators sind ausgeschlossen.

III. RÜCKTRITTSRECHTE FÜR KONSUMENTEN (HAUSTÜRGESCHÄFT):
Sollte unser Kunde Konsument (§ 1 KSchG) sein und seine Vertragserklärung weder in unseren Geschäftsräumlichkeiten noch auf einem unserer Messestände abgegeben haben (Haustürgeschäft), so ist er berechtigt, von seinem Vertragsantrag oder vom bereits nach Übermittlung einer Auftragsbestätigung (2.1.) rechtswirksamen Vertrag binnen längstens einer Woche zurückzutreten. Diese Frist beginnt mit der Ausfolgung einer Urkunde gemäß § 3 Abs 1 KSchG (Belehrung über das Rücktrittsrecht). Dieses Rücktrittsrecht steht ihm jedoch nicht zu, wenn er selbst die geschäftliche Verbindung mit uns zwecks Schließung des Vertrages angebahnt hat. Der Rücktritt bedarf zu seiner Rechtswirksamkeit der Schriftform und muss innerhalb der zu 3.1. genannten Frist zumindest abgesendet werden.

IV. RÜCKTRITTSRECHTE FÜR KONSUMENTEN (FERNABSATZ):
Sollte unser Kunde Konsument (§ 1 KSchG) sein und der Vertrag mit uns unter ausschließlicher Verwendung eines oder mehrerer Fernkommunikationsmittel geschlossen werden (Internet, Email, Telefon u.a.), so ist er berechtigt, von seinem Vertragsantrag oder vom bereits nach Übermittlung einer Auftragsbestätigung (2.1.) rechtswirksamen Vertrag innerhalb einer Frist von sieben Werktagen zurückzutreten, wobei der Samstag nicht als Werktag zählt. Es genügt dabei, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der genannten Frist abgesendet wird. Die Frist beginnt bei Verträgen über die Lieferung von Waren mit dem Tag ihres Eingangs beim Käufer, bei Verträgen über die Erbringung von Dienstleistungen mit dem Tag des Vertragsabschlusses, in beiden Fällen jedoch frühestens mit der Ausfolgung einer Urkunde gemäß § 5d KSchG (Belehrung über das Rücktrittsrecht). Bei gemischten Verträgen (Lieferung von Waren und Dienstleistung) beginnt die Frist ebenfalls mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Ein Rücktrittsrecht besteht jedoch selbst für den Fall eines Vertragsabschlusses durch Konsumenten im Fernabsatz dann nicht, wenn unser Kunde Waren bestellt hat, die nach Kundenspezifikationen anzufertigen sind.

V. TEILLIEFERUNGEN:
Unsere Kunden sind - soweit dies zumutbar ist und eine Gesamtlieferung nicht ausdrücklich vereinbart war - verpflichtet, Teillieferungen anzunehmen.

VI. LIEFERZEIT:
Alle genannten Liefertermine sind unverbindlich und gelten als nur annähernd vereinbart, soweit sie nicht von aus ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind. Die Lieferzeit wird pro Auftrag gesondert vereinbart. Falls wir schuldhaft eine ausdrücklich vereinbarte Frist nicht einhalten können oder aus sonstigen Gründen in Verzug geraten, hat uns der Kunde eine angemessene Nachfrist von mindestens 14 Tagen zu gewähren, die erst mit dem Tag seiner schriftlichen Aufforderung zur Leistung beginnt. Erst nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten (§ 918 ff ABGB). Alle weitergehenden Ansprüche, insbesondere auf den Ersatz von Schäden jedweder Art - sofern diese nicht auf unsere grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen sind - werden ausdrücklich ausgeschlossen. Wird uns die Leistung aufgrund höherer Gewalt oder aus anderen außergewöhnlichen und unverschuldeten Umständen, insbesondere Lieferschwierigkeiten die im Bereich unserer Zulieferer fallen, ganz oder teilweise vorübergehend unmöglich oder erheblich erschwert, so verlängert sich die vereinbarte Lieferzeit um die Dauer des Leistungshindernisses. Gleiches gilt für eine gesetzliche oder von unserem Kunden gesetzte Frist für die Leistungserbringung, insbesondere für Nachfristen bei Verzug.

VII. PREISE:
Unsere Preise gelten „ab Lager", sofern keine abweichende Vereinbarung mit dem Kunden getroffen wurde. Liegen zwischen dem Tag des Vertragsabschlusses und dem Tag der Lieferung mehr als 4 Monate, ohne dass dies auf einer von uns zu vertretenden Lieferverzögerung beruht, und hat sich in dieser Zeit unsere Preisliste aufgrund objektivierbarer Umstände verändert, so sind wir berechtigt und für den Fall, dass unser Kunde Konsument (§ 1 KSchG) ist auch verpflichtet, an Stelle des vereinbarten Kaufpreises den am Tag der Lieferung gültigen höheren oder niedrigeren Listenpreis zu verlangen. Unser Kunde erhält in diesem Fall vor oder spätestens mit der Lieferung eine entsprechend geänderte Auftragsbestätigung.

VIII. KOSTENVORANSCHLÄGE:
Einfache mündliche Kostenschätzungen sind (auch für Konsumenten - § 5 KSchG) unverbindlich und unentgeltlich. Schriftliche Kostenvoranschläge sind ebenfalls unverbindlich, jedoch nur dann unentgeltlich, wenn diese nicht vom Kunden gewünschte Detailplanungen umfassen, die in der Folge nicht Gegenstand eines Vertrages werden.

IX. URHEBERRECHTE:
Pläne, Skizzen und alle anderen technischen Unterlagen unseres Unternehmens, welcher Art diese auch immer beschaffen sein mögen (Datenträger u.s.w.), sowie entsprechende Prospekte, Kataloge und Muster bleiben unser ungeteiltes geistiges Eigentum. Jede Verwertung, Vervielfältigung und Nutzung sowohl für private als auch für betriebliche Zwecke bedarf unserer ausdrücklichen Zustimmung.

X. PFLICHTEN DES AUFTRAGGEBERS:
Für die vertragskonforme Ausführung unserer Lieferungen und Leistungen erforderliche Bewilligungen Dritter, Meldungen an Behörden sowie die Einholung verwaltungsbehördlicher Genehmigungen hat unser Kunde (Auftraggeber) fristgerecht und eigenverantwortlich sowie auf eigene Kosten zu sorgen. Weiters hat unser Kunde zu überprüfen, ob die zu liefernde Ware oder durchzuführende Leistung konform mit den jeweils anzuwendenden baurechtlichen Bestimmungen geht. Unterbleibt eine entsprechende Überprüfung bzw. die Einholung von erforderlichen Bewilligungen durch den Kunden, so haften wir nicht für sich daraus ergebende Schäden oder Verzögerungen in der Ausführung und sind überdies berechtigt, uns aus der durch den Kunden verschuldeten Verzögerung entstehende Zusatzaufwendungen und -kosten in voller Höhe bei diesem einzufordern. Werden Aufträge vereinbarungsgemäß auf Basis von kundenseitig beigestellten Plänen oder Maßangaben ausgeführt, so haftet unser Kunde für deren Richtigkeit, sofern nicht die Anwendung eines Naturmaßes vereinbart wurde. Sofern unser Kunde Konsument (§ 1 KSchG) ist, bleibt die Anwendbarkeit der Bestimmung des § 1168a ABGB davon unberührt.

XI. MONTAGE:
Montage kann auf Wunsch gesondert angeboten werden.

XII. ZUSTELLUNG:
Alle Lieferungen erfolgen unter der Voraussetzungen der möglichen und erlaubter Zufahrt von LKW, sowie eine entsprechenden Lademöglichkeit. Die Zustellung, soweit diese in dem Preis inkludiert ist, erfolgt bis zur Grundstücksgrenze bzw. Gehsteigkante, wenn nicht gesondert schriftlich anders vereinbart. Für die Entladung der Ware ist der Kunde verantwortlich, sofern Evo Fenster die Elemente nur liefert. Bei Aufträgen mit inkludierter Montage seitens Evo Fenster ist für die Verladungen der Auftragnehmer verantwortlich.

XIII. GEWÄHRLEISTUNG UND SCHADENERSATZ:
13.1. Unser Kunde hat die empfangene Ware auf Vollständigkeit, Transportschäden, offensichtliche Mängel, Beschaffenheit und deren Eigenschaften zu untersuchen und bei Hervorkommen eines Mangels unverzüglich, jedenfalls aber vor Einbau, spätestens binnen 10 Tagen schriftlich und in detaillierter Weise anzuzeigen.
13.2. Wir sind nicht zur Gewährleistung verpflichtet, wenn der Kunde - ohne Konsument zu sein - einen offensichtlichen Mangel nicht rechtzeitig schriftlich gerügt hat (§ 377 UGB).
13.3. Soweit ein von uns zu vertretender Mangel an der Ware vorliegt und vom Kunden rechtzeitig schriftlich gerügt wurde, sind wir - unter Ausschluss der Rechte des Kunden vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern - zur Nacherfüllung verpflichtet, es sei denn, dass wir aufgrund einer gültigen gesetzlichen Bestimmung zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt sind. Der Kunde hat uns in jedem Fall für jeden einzelnen Mangel eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren.
13.4. Für wesentliche Mängel leisten wir nach unserer Wahl Gewähr durch Verbesserung bzw. Nachlieferung; lediglich sekundär durch Preisminderung oder Wandlung. Zur Behebung des Mangels hat uns der Kunde eine angemessene Frist einzuräumen. Änderungen gegenüber der vereinbarten Leistung sind dem Kunden im Übrigen dann zumutbar und stellen keinen wesentlichen Mangel dar, wenn sie geringfügig und sachlich gerechtfertigt sind. Als sachlich gerechtfertigt gelten insbesondere werkstoffbedingte Veränderungen, z.B. bei Maßen, Farben, Holzbild, Maserung und Struktur. Zuwiderhandeln führt zum Ausschluss der Gewährleistung. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind weiters zwar innerhalb der Gewährleistungsfrist auftretende jedoch bloß produktalterungsbedingte Mängel wie beispielsweise das Verblassen oder Abblättern lackierter oder beschichteter Oberflächen. Massivholz ist ein Naturprodukt, welches Farbunterschiede und unterschiedliche Maserungen aufweist. Farbbeizen können auf Massivholz an Stößen, Stirnenden und an Bauteilen lebhafte Schattierungen aufweisen, Verzahnungen sind bei langen Bauteilen zulässig. Dies alles stellt keinen Reklamationsgrund dar.
13.5. Schadenersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen wegen des Mangels kann unser Kunde erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder von uns verweigert wird. Das Recht des Kunden zur Geltendmachung von weitergehenden Schadenersatzansprüchen zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt davon unberührt.
13.6. Für vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung sowie für Schäden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haften wir Kunden, welche Konsumenten sind, uneingeschränkt nach den gesetzlichen Vorschriften; anderen gegenüber jedoch nur, wenn die verletzte Vertragspflicht für das Erreichen des Vertragszwecks erkennbar von wesentlicher Bedeutung ist. Auch diesfalls haften wir jedoch nur bis zur Höhe des typischerweise vorhersehbaren Schadens.
13.7 Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate.
13.8. Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruches ausgeschlossen.

XIV. PRODUKTHAFTUNG:
14.1. Für den Fall, dass wir für ein bestimmtes Produkt für durch das Produkt verursachte und konstruktions-, instruktions- oder produktionsbedingte Schäden nach den jeweils gültigen Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes haften, sofern der Schaden nicht einen bloßen Sachschaden darstellt, welcher bei einem Unternehmer eingetreten ist, der die Sache überwiegend in seinem Unternehmen verwendet hat.
14.2. Eine darüber hinausgehende Produkt-Haftung unseres Unternehmens - insbesondere aus dem Titel des Vertrages mit Schutzwirkung zu Gunsten Dritter - wird ausdrücklich ausgeschlossen, sofern diese nicht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruht.

XV. PRODUKTSICHERHEIT:
15.1. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass unsere Produkte nur jene Sicherheit bieten, die aufgrund zur Anwendung kommender Ö-Normen, Bedienungsanleitungen, Vorschriften über die Behandlung von Liefergegenständen (z.B. Gebrauchs- und Pflegeanleitung) und der erforderlichen Wartung (Nachspannen der Schraubverbindungen u.s.w.) sowie anderen anzuwendenden Gebrauchshinweisen erwartet werden kann. Eine darüber hinausgehende Haftung unseres Unternehmens für die Sicherheit der von uns verkauften Ware wird ausgeschlossen.
15.2. Wir sind jederzeit und ohne Verständigung berechtigt, am bestellten Produkt technische Änderungen vorzunehmen, insofern dadurch eine qualitative Verbesserung des Produkts erzielt werden kann.

XVI. VERSAND:
16.1. Der Transport erfolgt auf Rechnung unseres Kunden. Die Gefahr geht mit der Verladung der Ware auf ihn über, wenn der Transport durch den Kunden selbst organisiert ist. Bei Lieferung mit unseren eigenen Fahrzeugen oder Speditionen in unserem Auftrag haften wir für die Ware bis zur Bordsteinkante. Für die Entladung der Ware ist der Kunde verantwortlich.

XVII. ZAHLUNG:
17.1. Unsere Rechnungen sind innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu bezahlen. Reklamationen hemmen die Fälligkeit der Zahlungen nicht.
17.2. Mindestens 50 % des vereinbarten Kaufentgeltes sind als Anzahlung bereits bei Auftragserteilung fällig. Der Vertrag wird rechtswirksam erst nach Übermittlung einer Auftragsbestätigung unsererseits UND Einlangen der Anzahlung bei uns zustande. Das Restentgelt ist dann spätestens bei Erhalt der Ware fällig.
17.3. Bei Zahlungsverzug im Rahmen unternehmensbezogener Geschäfte sind wir berechtigt, 8 % über dem jeweils gültigen Basiszinssatz an Verzugszinsen geltend zu machen. Bei Zahlungsverzug im Rahmen von Konsumentengeschäften gelten 5 % Verzugszinsen als vereinbart.
17.4. Unser Kunde ist zur Aufrechnung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nicht berechtigt. Zur Ausübung eines Retentionsrechtes ist der Kunde nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Kaufvertrag beruht.

XVIII. STORNO:
Für den Fall der kundenseitigen Stornierung eines Auftrages nach Beginn unserer Vertragserfüllung, wozu auch Vorbereitungsarbeiten zählen, sind wir - unbeschadet der Geltendmachung allfälliger weiterer Ansprüche - jedenfalls berechtigt, 70 % der Auftragssumme als Stornogebühr zu verlangen. Diese Stornogebühr unterliegt nicht einer richterlichen Mäßigung.

XIX. EIGENTUMSVORBEHALT:
19.1. Wir behalten uns das vollständige und uneingeschränkte Eigentum an der Ware bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Vertrag vor (Vorbehaltsware). Die gelieferten Waren gehen erst dann in das Eigentum unseres Kunden über, wenn dieser seine gesamten Verbindlichkeiten aus der Geschäftsverbindung einschließlich Nebenforderungen, Schadenersatzansprüchen und Einlösungen von Schecks und Wechseln erfüllt hat.
19.2. Unser Kunde hat uns vor Übergang des Eigentums an der Ware an ihn von allen zugriffen Dritter, insbesondere von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sowie sonstigen Beeinträchtigungen des Eigentums unverzüglich schriftlich zu unterrichten. Der Kunde hat uns alle Schäden und Kosten zu ersetzen, die durch einen Verstoß gegen diese Verpflichtung und durch erforderliche Maßnahmen zum Schutz gegen Zugriffe Dritter entstehen.
19.3 Im Falle der Geltendmachung unseres Eigentumsvorbehalts, ermächtigt uns der Kunde schon jetzt den Besitz unserer Ware ohne gerichtliche Hilfe jederzeit zu entziehen und gewährt uns zu diesem Zweck den freien Zutritt zu unserer Ware. Auch behält sich unser Unternehmen den Ausbau von montierten und versetzten Elementen vor, sofern dieser technisch möglich ist.

XX. ERFÜLLUNGSORT:
20.1. Der Erfüllungsort für Zahlungen und Warenlieferungen ist 1230 Wien.

XXI. DATENVERARBEITUNG:
21.1. Unser Kunde ist damit einverstanden, dass wir die in Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten über den Kunden unter Beachtung des Datenschutzgesetzes für die Erfüllung eigener Geschäftszwecke verarbeiten, insbesondere speichern oder an den Kreditschutzverband übermitteln, soweit dies im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertrages erfolgt oder zur Wahrung unserer berechtigten Interessen erforderlich ist und kein Grund zur Annahme besteht, dass das schutzwürdige Interesse des Kunden an dem Ausschluss der Verarbeitung dieser Daten überwiegt.

XXII. SALVATORISCHE KLAUSEL:
22.1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages oder dieser Bedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sollte eine Regelung dieser Bedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der verbleibenden Regelungen.

XXIII. GERICHTSSTAND UND ANZUWENDENDES RECHT:
23.1. Für das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und uns gilt ausschließlich das Recht der Republik Österreich. Die Geltung des UN-Kaufrechtes wird ausgeschlossen.
23.2. Gerichtsstand ist das jeweils sachlich zuständige Gericht für 1230 Wien, wir sind dennoch berechtigt, den Kunden an seinem Standort zu verklagen.

Stand Juli 2017